§1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Firma HEDA-Waagen erbringt ihre Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auf für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn Fa. HEDA-Waagen sie schriftlich
bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte
von Fa. HEDA-Waagen, die über den Inhalt des jeweiligen
Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
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§2 Angebot und Vertragsabschluß
(1) Angebot sind hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeiten
freibleibend.
(2) Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung
durch Heda-Waagen, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis
und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich.
Nebenabsprachen bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Form.
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§3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Sie gelten ab Lager Landau ausschließlich Verpackung
und Versicherung.
(2) Die leihweise zur Verfügung gestellten Verpackungen
sind im Schadensfall oder bei Verlust durch den Kunden/Mieter
zu ersetzen.
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§4 Lieferung und Versand
(1) Alle Geräte werden ab Lager Landau geliefert.
Mit Versand der Geräte geht die Gefahr auf den
Kunden/Mieter über.
(2) Der Versand erfolgt in den für die Geräte
zuständigen Leihverpackungen oder -/Kisten. Größere
Geräte erfolgen auf Leihpaletten. Diese sind wieder
im gelieferten Ursprungszustand zurückzusenden.
Fehlende Leihverpackungen oder -/Kisten werden in Rechnung
gestellt.
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§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von Fa. HEDA-Waagen-gelieferten
Geräte ordnungsgemäß für den Zeitraum
der Mietdauer zu verwalten, die Geräte sachgemäß
zu bedienen und zu pflegen.
(2) Bei Beschädigung der Mietgeräte durch
den Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt.
(3) Bei Verlust der Mietgeräte durch den Kunden
werden die Kosten in Rechnung gestellt, welche für
die Neuanschaffung der Mietgeräte anfallen.
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§6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Fa. HEDA-Waagen-Dienste
durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung durch Fa. HEDA-Waagen gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der
Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung
der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch .
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die
im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs-
und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte
Nutzung der Fa. HEDA-Waagen-Dienste durch Dritte entstanden
sind.
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§7 Zahlungsbedingungen |
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(1) Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tage netto ohne
Rechnungsabzug nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern
keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Fa. HEDA-Waagen
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen
von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen, es sei denn, daß Fa. HEDA-Waagen
eine höhere Zinsenlast nachweist.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges bleibt Fa. HEDA-Waagen vorbehalten.
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§8 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, gelten die von Fa. HEDA-Waagen unterbreiteten
Informationen als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33
Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet,
daß Fa. HEDA-Waagen seine Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Fa. HEDA-Waagen Dritter zur Erbringung
der angebotenen Dienste bedient, ist Fa. HEDA-Waagen
berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies
für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich
ist.
(4) Fa. HEDA-Waagen steht dafür ein, daß
alle Personen, die von Fa. HEDA-Waagen mit der Abwicklung
dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils
gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer
seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten
mittels der Fa. HEDA-Waagen-Dienste nicht für ihn
oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu
verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen
Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht,
werden Informationen über ihn Dritten zugänglich
gemacht (Directory-Services).
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§9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind sowohl gegenüber Fa. HEDA-Waagen wie auch
im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsätzlichkeit oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung
für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Fa. HEDA-Waagen haftet nicht für Schäden,
die dadurch entstehen, daß infolge höherer
Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Fa. HEDA-Waagen-Leistungen
unterbleiben. Fa. HEDA-Waagen haftet nicht für
entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden;
sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten
entstehen.
(3) Fa. HEDA-Waagen haftet nicht für die über
ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar
weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, daß sie
frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.
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§10 Schlußbestimmungen / Impressum
(1) Erfüllungsort ist Heidelberg, Bundesrepublik
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, einschließlich Scheck- und
Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien
sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen
des Vertrages ist der Sitz von Fa. HEDA-Waagen.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr
in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte
Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen
im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle
benannt wurde.
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Firma Fa.
HEDA-Waagen-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an
Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt
hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend.
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HEDA Waagen GbR
Vermietung/Verkauf von
Inventur- und Gebrauchtgeräten
Verwaltung:
Hartmut Heckele
Mühlgewannweg 1 a
68526 Ladenburg
Telefon: 06203/16767
Telefax: 06203/ 2458
Email: heckele@heda-waagen.de
Warenein-/ausgang
Ingrid Dawo
Rudolf-von-Habsburg-Str.23
76829 Landau/Pfalz
Telefon: 06341/33167
Telefax: 06341/33029
Email: dawo@heda-waagen.de
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